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Re: Betriebsjubiläum
vanessa69 schrieb:
------------------------------------------------------- > Hallo, > manchmal kenne ich mich mit gesellschaftlichen > Gepflogenheiten nicht aus (ich war geradezu > entsetzt,als ich erfuhr,daß man einem > Kondulenzbrief Geld beilegt). Nein, das muss man nicht. Es gibt Leute, wie meine Mutter, die Buch darüber führen, welches Geld jemand, wann gegeben hat. Es ist für mich keine notwendige Regel. Eine gut geschriebene Trauerkarte tut es auch. Da sollte selber für sich sein Regelwerk entwickeln. > Nun habe ich demnächst 25jähriges > Betriebsjubiläum und es wird Geld geben > (ca.250,-). Das Geld wird doch über normale Abrechung des Gehlates über dich ausgezahlt? > Frage nr.1 :Muß ich dies versteuern,bzw. beim > Lohnsteuerjahresausgleich angeben? Frag mal im Personalbüro nach. > Frage nr.2: Sollte ich mich dafür bedanken > (Dankeskarte an den Chef)? Gibt es keine Dankeswortes vom Chef für dich oder eine Sammelung unter den Kollegen? Wie gross ist denn euer Betrieb? Davon würde ich meine letzte Antwort abhängig machen. Meistens ist das Geld zum Betriebsjubiläum vom Betriebsrat oder den Tarifparteien ausgehandelt worden. Das ist dir aber schon bekannt, vanessa69?
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