memering schrieb:
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> Bei jeder anderen Wahl ist es doch auch möglich,
> selbst in den Parlamenten, sich der Stimme zu
> enthalten.
Bei Entscheidungen im Parlament werden aber auch Stimmenenthaltungen mit in das Ergebnis einbezogen, was bei einer nicht abgegebenen Stimme nicht der Fall ist.
Und da man nicht weiß, wie man Stimmenenthaltungen bei zum Beispiel Bundestagswahlen in das Ergebnis und somit auf die Sitzverteilung mit einbeziehen soll (Bleibt etwa nun ein gewisser Prozentsatz der Sitze von vornherein leer? Welchen Sinn soll das haben?), gibt es hier wohl keine Stimmenenthaltung.
Der praktische Wert für eine ordnungsgemäße Wahl fehlt hier. Deshalb ist das wohl nicht vorgesehen. Für politische Statements sehen Verfassung und Gesetze eher andere Plattformen vor.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.05.15 12:14.