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Urteil in Norwegen
Ich habe gerade in meiner amerikanischen Zeitung gelesen, das Breivik die Hoechststrafe, die es in Norwegen gibt, bekommen hat: 21 Jahre mit der Moeglichkeit der "Verlaengerung", wenn er nach Ablauf der Strafe immer noch als Gefahr fuer die Gesellschaft angesehen wird. (Ich hoffe, dass die dann qualifizierte Psychologen haben, um das zu beurteilen. Aber das ist ein anderes Thema.)
Was ich nicht verstehe ist folgendes: In dem Artikel stand, dass das das Strafmass ist, das die Verteidigung gefortdert hat. Die Verteidigung hat auch behauptet, dass er "sane", also geistig zurechnungsfaehig war. Nur so war eine Gefaengnisstrafe ueberhaupt moeglich. Die Anklage hingegen hat darauf plaediert, dass Breivik zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfaehig war, was eine Gefaengnisstrafe verhindert haette. Diese Logik erschliesst sich mir nicht. Normalerweise ist das doch umgekehrt. Wieso hat die Anklage das gefordert? Kann jemand das erklaeren? Rosalia In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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