|
Re: Urteil in Norwegen
Da es in den USA (leider) die Todesstrafe gibt, und lebenslaenglich wirklich lebenslaenglich bedeutet, wuerde ein Staatsanwalt natuerlich nie auf "unzurechnungsfaehig" plaedieren.
Und auch mit deiner Erklaerung, Kate, die ich logisch nachvollziehen kann, finde ich es schon befremdlich, dass die Staatsanwaelte in Norwegen das gemacht haben. Immerhin heisst das ja, dass er nicht schuldfaehig ist (unschuldig?) wegen einer Geisteskrankheit. Theoretisch wuerde das ja auch bedeuten, dass er, wenn sich nach z.B. zwei Jahren sein Geisteszustand verbessert hat und er keine Gefahr mehr darstellt, freigelassen werden muesste. Rosalia In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|