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Re: Urteil in Norwegen
Pete Morgan schrieb:
------------------------------------------------------- > Was ich nicht so ganz verstehe ist, dass der > Mörder selbst sagte: "Wenn ich als geisteskrank > eingestuft werde, ist das für mich die schlimmste > Strafe" (oder so ähnlich). Wieso man dann > angesichts der Schwere des Verbrechens nicht die > schlimmste Strafe verhängt hat, ist mir > schleierhaft. Wenn du mit der schlimmsten Strafe nun die in seinen Augen schlimmste Strafe meinst: Das würde doch bedeuten, dass man zuerst die Strafe auswählt und dann ein dazu passendes Urteil. Dann kann man sich die Verhandlung, die Gutachten usw. gleich sparen. In einem Rechtsstaat funktioniert das aber nicht. Und das ist auch gut so, dass Urteile auf Gutachten, Beweise, Aussagen usw. fußen. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.08.12 23:54. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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