Re: 4,5 jahre für rüpel-totschläger onur- kuscheljustitz?
Wie schon erwähnt muss man die Bemessung der Schuld immer daran messen , welche Höchststrafen für die entsprechende Tat vorgesehen sind.
Ob man aber nicht doch eher den Straftatbestand des Totschlags hätte nehmen sollen, das ist eine andere Frage.
Allerdings hätte das Gericht die vollen 5,5 Jahre Haft verhängen sollen. Auch wenn das kein "Pappenstiel" ist, ein Menschenleben zu nehmen ist es schon mal gar nicht.....
Die Problematik mit oder durch Immigranten ist ein Teil des Problemes , hat aber mit dem Urteil an sich nichts zu tun . Ob nun Deutscher, oder Immigrant , wer eine solche Tat begeht muss hart Bestraft werden.
Und ob bei einem Vorbestraften immer noch das Jugendstrafrecht in Betracht kommen sollte, ist auch ein Umstand der dringen auf die Tagesordnung gehört.
Aber Pauschal Verurteilungen von Ausländern sind ebenso falsch , wie das verharmlosen das es mit bestimmten Immigranten Gruppen nicht von der Hand zu weisende Probleme gibt.
Dennoch sollte immer die aller erste Grundlage einer Wertung das Individuum selbst sein ....
Gruß Sir Hilary
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.08.13 13:45.