Re: 4,5 jahre für rüpel-totschläger onur- kuscheljustitz?
geschrieben von:
Kate, 19.08.13 12:16 |
1.)
Der Haupttäter wurde zu 4,5 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Höchststrafe, die von der Staatsanwaltschaft übrigens gefordert wurde, liegt bei 5,5 Jahren. Hier geht es nicht um Mord nicht mal um Totschlag. So widerwärtig diese Tat war, es bleibt bei einer KV mit Todesfolge und dafür war die Strafe sehr hoch.
Oder anders gesagt: Ein pöbelnder Schläger ist nicht automatisch ein Mörder.
"Das Gericht verurteilte den Angeklagten Onur U. (20 J.) zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, die Angeklagten Bilal K. (25 J.), Melih Y. (21 J.) und Hüseyin I. (21 J.) jeweils zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten sowie die Angeklagten Osman A. (20 J.) und Mehmet E. (20 J.) jeweils zu Jugendstrafen von zwei Jahren und drei Monaten."
(Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. August 2013, Az. (509) 234 Js 83/13 (13/13) ->Pressemitteilung)
Bereits in dieser Unterscheidung sieht man, dass das Gericht Onur die Hauptschuld gibt, weil er die Schlägerei provoziert hat. Und man sieht deutlich, dass das Gericht die Strafen deutlich hoch angesetzt hat, denn Bewährungsstrafen wären zumindest bei den Mittätern im Rahmen des Möglichen gewesen.
2.)
Es ist doch völlig egal, ob der Täter Ausländer war oder nicht. Es ist ein Problem, dass die Jugend heutzutage große Probleme hat und zu verwahrlosen droht. Ich kenne das. Das ist kein Nationalitätenproblem, sieht man davon ab, dass diese Jugendlichen zwischen zwei Kulturen hin und her gerissen sind, weil ihre Eltern meist nicht einmal die Landessprache richtig sprechen.
Doch auch die deutschen Jugendlichen haben in dieser rasend schnellen und sehr oberflächlichen Welt Schwierigkeiten sich zu entwickeln. Da scheint es manchmal leichter sich durch Schläge und Alkohol Respekt zu verschaffen als durch ein "normales" Verhalten.