ich bin juristin bart, und es geht u.a. beim verschulden bei vertragsschluss um die zukünftigen potentiellen gläubiger und schuldner eines kaufvertrags. und treu und glauben hat auch nichts mit glauben zu tun, sondern ist DER rechtsgrundsatz des bgb, nachdem sich jeder im Rechtsverkehr so zu verhalten hat, wie es die sogenannte verkehrssitte erfordert, etwas unfachfraulich verkürzt jetzt ausgedrückt. und beim anbahnen eines vertrages bewegen wir uns kim rechtsverkehr.
es kann niemand zum abschluss von verträgen gezwungen werden, es darf aber auch niemand daran gehindert werden, verträge abzuschließen. dafür gibt es rechtskonstrukte wie die erwähnten. ob sie in diesem fall greifen, kann ich nicht beurteilen, aber in keinem fall ist das verhalten des holländers rechtlich unproblematisch.