LouZipher schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wirklich - wird man hier nicht verklagt - da wäre
> ich mir alles andere als sicher ... es kann immer
> noch eine Zivilklage kommen, weil Angehörige
> meinen: hätte der mal / hätte der mal nicht ...
Nein, es kann keine Zivilklage kommen! Selbst wenn der Ersthelfer ohne Zweifel falsch gehandelt und die Situation schlimmer gemacht hat, kann er nicht belangt werden, weder zivil- noch strafrechtlich. Solange man nach bestem Wissen und Gewissen handelt (und das deckt auch gar kein Wissen ab), ist man bei uns auf der sicheren Seite.
Die Gesetze sind ganz bewusst so gemacht um Situationen zu verhindern, in denen Leute, die eigentlich bereit wären zu helfen aus Angst vor Konsequenzen nichts machen.