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| Off Topic - Alles, was woanders nicht passt (auch ohne Fernsehbezug) |
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Re: Nadine, 25; meine Meinung:
Die Grundrechte gelten unmittelbar nur im Verhältnis der Bürger gegenüber der staatlichen Gewalt.
Eine mittelbare Anwendbarkeit von Artikel 1 GG aufgrund subsidiärer Gesetzgebung kann ich hier nicht erkennen. Die betroffene Person hat durch ihre Unterschrift auch in die Ausstrahlung solchen Materials eingewilligt. Ob sie intellektuell in der Lage war, etwaige negative Auswirkungen ihrer Erklärung zu erkennen, müsste gutachterlich geklärt werden. Dann allerdings wäre gegebenfalls Betreuung anzuordnen.
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