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Re: Manipulation beim einkaufen
papillon11 schrieb:
------------------------------------------------------- > Eine Mogelpackung ist laut Eichgesetz, eine > Packung die mehr Inhalt vortäuscht, als > tatsächlich drinne ist. > Beispiel: > Dein Deo hatte bisher immer 100 ml und schrumpft > unbemerkt auf 90 ml, die Verpackung und der Preis > bleibt exakt gleich, dann ist das eine > Mogelpackung. Auf der Packung steht eindeutig in ziemlich großen Zahlen wieviel drin ist, in dem Punkt ist die Verpackung also abgewandelt. > Ich glaube nicht, dass du den Inhalt deines Deos > im Kopf hast und wenn dir nach, was weiß ich > wievielen Wochen, dein Deo ausgeht, immer genau > die Mengenangaben prüfst. Natürlich nicht, ich vergleiche beim Einkauf nicht die Mengenangaben mit denen von anno dazumal, sondern die Preise von heute. Wenn in meinem Deo A weniger drin ist steigt der Preis pro 100ml entsprechend und ich sehe, ob es mir dann im Vergleich zu Deo B zu teuer ist oder nicht. > Und wenn doch, bleibt es trotzdem eine > Mogelpackung. Sehe ich nicht so. > Hätten sie die Verpackung jedoch abgewandelt, > wär es keine Mogelpackung. Warum zählt die verringerte Mengenangabe nicht als Abwandlung? Würde der Kunde konsequent Preise vergleichen müsste er nicht über "Mogelpackungen" jammern, schwer gemacht wird es einem jedenfalls nicht, auf jedem Preisschild ist der Preis wunderbar vergleichbar pro 100g, 1l oder was auch immer angegeben, die einzige Leistung die der Kunde vollbringen muss ist hinsehen, das ist für mich nicht zuviel verlangt. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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