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Re: S-Bahn-Mörder...
Komisch, in all meinen Tagen in Gericht gab es nie Probleme mit Notwehrsituationen. Da kam es im Großteil aller Fälle nicht einmal zu einer Anklage.
Ach ja, was die generelle Bewaffnung angeht. Da fällt mir immer wieder ein Fall aus dem Lehrbuch ein, im dem man die Grenzen des Notstandes erklärt: Ein Rentner ist querschnittsgelähmt. Zu seiner Sicherheit und zum Schutz seines Eigentums hat er ein Gewehr zu Hause. Eines Tages sitzt er im Garten und blickt auf seine wunderschönen Apfelbäume. Da entdeckt er, dass der Nachbarsbub heimlich über die Mauer geklettert ist und nun im Baum sitzt und Äpfel in den Rucksack packt. Der Rentner rollt ins Haus, holt sein Gewehr und schiesst den Jungen vom Baum. Und was ist das? Er hat nur sein Eigentum verteidigt? Wer Gewalt sät, wird Gewalt ernten... Die Polizei rät nicht zum Spass dazu, dass man sich passiv verhält. Der Sinn dahinter ist, dass die Täter nur den Mindestaufwand einsetzen, um ans Ziel zu gelangen. Wenn man sich wehrt und man nicht gewinnen kann und das können die wenigsten Opfer, dann provoziert es die Täter zu weiterer Gewalt. Beruflich bedingt habe ich mit einigen Opfern zu tun gehabt und die wenigsten wollen ihre Täter gleich tot sehen. Den meisten geht es um eine Strafe und sie sind zumeist mit den Urteilen zufrieden. Dieses Thema wurde beendet. Eine Antwort ist daher nicht möglich.
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