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Re: Eigentumswohnung
[www.haus-verwalter.de]
die Sache ist klar geregelt - Rauchmelder in Eigentumswohnungen sind Gemeinschaftseigentum, d.h. der Eigentümer muß Zutritt zur Installation und ggfls . Wartung gewähren - und bezahlen muß er das Ganze auch .... und selbstverständlich könnte man so etwas auch auf die Verwaltung übertragen (weil Gemeinschaftseigentum) .... oder der hier Betroffene hat die Eigentümerversammlung verpasst oder nicht richtig zugehört worüber abstimmt wurde ....
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