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Re: Eigentumswohnung
Eine Firma kann ohne Auftrag und Einverständnis des Wohnungsbesitzers nichts installieren und nichts in Rechnung stellen.
Es sei denn, es handelt sich um Arbeiten am Gemeinschaftseigentum, die dann per Mehrheitsbeschluss aber auf einer Eigentümerversammlung beschlossen worden sein müssen. Sind diese Rauchmelder denn tatsächlich in der Wohnung installiert worden? Und wenn ja, weshalb hat der Eigentümer die Installateure reingelassen und nicht achtkantig rausgefeuert? Sehr seltsam das Ganze. mfg PdS
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