Seth666 schrieb:
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> @extranase
> Klingeln und Lampen z.B. gehören bei einem
> Fahrrad dazu. Sind diese nicht vorhanden hat das
> Rad im Straßenverkehr nichts verloren! Das ist
> sogar ausnamsweise mal gesetzlich geregelt.
StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
D.h. nicht mehr und nicht weniger, als dass Rennräder keine fest installierte Lichtanlage brauchen und dennoch als verkehrssicher betrachtet werden.
> => Rennräder wie du sie verteidigst sind nicht
> verkehrstauglich und gehören weder auf einen
> Radweg noch auf die Straße sondern ins Stadion
> oder was weiß ich wo Radsport in dieser Form
> betrieben wird, aber sicher nicht in die Nähe von
> Autofahrern und/oder Fussgängern.
1. Rennradsport ist zu Straßensport. Bahnfahrer sind die Exoten.
2. Straßen sind nicht exklusiv für Autos!!! (Auch wenn das in der Autofahrernation nicht gern gehört wird) Ausnahmen sind Autobahnen und Kraftfahrstraßen, aber die sind extra ausgeschildert.
3. Rennräder sind aufgrund ihrer Geschwindigkeit auf Straßen besser aufgehoben als auf gemeinsam mit Fußgängern benutzten Wegen.