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Re: @Pete
Pete Morgan schrieb:
------------------------------------------------------- > Das geht aber nur bei Sachen, die von "Filmfirmen" > in den Vertrieb gebracht oder sonstwie genutzt > werden wollen oder aber zu denen noch > Nutzungsrechte vorliegen. > > So genannte verdeckte "Testkäufer" oder > Tauschpartner werden kaum rechtliche Handhabe > haben bei Sachen, bei denen die Nutzungsrechte > seit 20 jahren und mehr ausgelaufen sind bzw. kein > Mensch weiß, wo sie vorliegen und ob sie > überhaupt vorliegen. > > Wer so blöd ist, Kopien von Sachen im web > anzubieten, die im handel offiziell erhältlich > sind, hat's nicht anders verdient... > > Der Lonewolf Pete Pete, um Verwertungsrechte geht es nicht. Vervielfältigung und Weitergabe von Filmmaterial ist verboten. Egal wer die Rechte hat. Du hast sie nicht und das reicht. Selbst bei ungeklärten Rechten kommen die beauftragten Testtausch/käufer zu ihrem Recht. Letztendlich ist der Produktionsfirma ein Schaden dadurch entstanden und die mahnen, im günstigsten Fall, nur ab. Wird Entgelt nachgewiesen, sei es auch noch so gering, werden direkt durch deren Anwälte Kontakte zur Kripo/Staatsanwaltschaft aufgenommen. Den Ärger hättest Du erst einmal. Auch nicht für das größte nostalgische Feuerwerk, ließe ich mich drauf ein. Ob ich das gut finde oder nicht, ist vollkommen egal. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.08 13:30. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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