Das Silvester-Programm von 1960 war übrigens das letzte Tagesprogramm, das in der Hörzu mit nur einer Seite auskommen musste. Vom 1. Januar 1961 an gab es für jeden Tag zwei Seiten, was wohl damit zu tun hatte, dass an diesem Tag das "Adenauer-Fernsehen" beginnen sollte, das aber nicht verfassungsgemäß war.
Vermutlich hatte die Hörzu vorgesehen, das ARD-Programm immer auf der linken Seite abzudrucken und das "Adenauer-Fernsehen" auf der rechten. Als das Verfassungsgericht den geplanten Sender ablehnte, wollte die Hörzu wohl keinen Rückzieher machen und erweiterte das ARD-Programm auf zwei Seiten pro Tag.
Dabei blieb es dann bis zum 31. Mai 1961. Das zweite Programm der ARD, das einen Tag später startete, bekam dann die rechte Seite zugewiesen. Eine Ausnahme gab es nur für die Frankfurter Hörzu-Ausgabe, weil der Hessische Rundfunk vom 1. bis 31. Mai ein zusätzliches Regionalprogramm ausstrahlte. Dieses Programm wurde auf der rechten Seite abgedruckt und beschränkte damit das 1. Programm auf die linke Seite.