Das unvorsichtige Posten von Fotos kann teuer werden, daher habe ich bislang darauf verzichtet, auch wenn es angebracht gewesen wäre. Das Posten eines Coverfotos aber kann beim besten Willen keine Rechtsverletzung sein: Die alte Buchausgabe von Astrid Lindgren, 'Ferien auf Saltkrokan' des Oetinger-Verlages zeigt Tjorven und ihren Bootsmann auf dem Umschlag. Ist im WWW leicht zu finden, und wäre zur Erklärung des Namens 'Bootsmann' doch genau das Richtige...?
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.07.09 08:31.