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Re: ARD zeigt 'Mogadischu'-Verfilmung
BUG. schrieb:
------------------------------------------------------- Du glaubst doch nicht im Ernst, daß sich jetzt die RAF neu formiert? Nochmal: Christian Klar ist wegen Mordes verurteilt worden nicht wegen seiner politischen Haltung. Nein, die RAF wird sich nicht neu formieren, trotzdem bleibt Klar für mich ein potentieller Staatsfeind, der zumindest in die Kategorie "staatsgefährdend" einzustufen ist. Und Brigitte Mohnhaupt hat nach ihrer ersten Entlassung und ihren Aktivitäten danach folgend bewiesen wo sie damals immer noch stand, was letztlich meine Theorie stützt. Klar, kann man nicht pauschalisieren "Einmal Terrorist, immer Terrorist", aber bei dem Umfang an Gewaltpotential das beide bewiesen, ist eine Grundskepsis an der "Läuterung" der Protagonisten doch wohl erlaubt. Dass Christian Klar wegen Mordes einsitzt, ist schon klar. Aber seine Motive, seine Beweggründe und sein Ansinnen zur Durchführung dieser Tat lassen sich nunmal durch seine "politische Haltung und Einstellung gegenüber dem Staat" herleiten. Das ist letztendlich die Frage nach der Huhn oder dem Ei, bzw. in der Begründung Juristerei. Kate schrieb: ------------------------------------------------------- > Zur Zeit seiner Inhaftierung war Klar noch ein > Staatsfeind, aber ist er das heute noch? Die > Gedanken sind frei, dafür kann man keinen > einsperren. Die RAF hat sich aufgelöst und es gab > seit damals keine neuen Anschläge. Es geht also > keine Gefahr mehr von ihm aus. Hier gilt das Gleiche wie ich es bereits oben zu BUG. geschrieben habe und mit dem Vergleich zu Brigitte Mohnhaupts' erster Entlassung versucht habe zu stützen. > Strafe dient zwei Zwecken: Die Tat selber muss > bestraft werden und die Gesellschaft soll vor dem > Straftäter geschützt werden. > Bei der Strafzumessung wird die Tat > berücksichtigt und auch die Einwirkung auf das > Opfer, daher auch die besondere Feststellung der > Schuld bei besonderen Mordfällen, wenn der Täter > keine Reue zeigt oder die Tat besonders zu ahnden > ist. > Man kann aber eine Strafe nicht beliebig > verlängern, nur weil sich die Opfer nicht erholt > haben und noch immer unter der Tat leiden. Es geht auch nicht um eine Verlängerung, Christian Klar wird vorzeitig (unter Bewährungsauflagen) entlassen; obwohl er sich nie von seinen Taten distanzierte bzw. bei den Ermittlung keine Beteiligung zeigte. Wo bitte ist denn da auch nur ein Stück von Sinnungswandel, Reue, Schuldeingeständnis ? Aus meiner Sicht die Grundvoraussetzungen für eine (ich wiederhole mich leider ungerne, aber es muss sein) f r ü h z e i t i g e Entlassung eines siebenfachen Mörders ? In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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