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Re: Stefan Raab 12.12.: BAB-Mindestgeschwindigkeit?
Es sind auch nirgent wo Strafen für das unterschreiten einer bestimmten Geschw. angeführt. Es darf nur keine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer bestehen. Denk da einfach mal an Stau. Gäbe es eine mindest Geschw. so müßte man alle Strafen oder eine Gesetztesausnahme machen nehme ich mal an. Davon hätte man doch sicher was gehört. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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