Ein Dealer ist ein Verbrecher und eine unschuldige fremde Person so hinzustellen, dafür ist die Geldstrafe noch zu niedrig.
Ich hätte ihn zusätzlich zu einer Haftstrafe verurteilt und ggfls. bis zur Rechtskraft wegen Fluchtgefahr inhaftiert.
Diese gegen Kaution auszusetzen wäre zwar möglich, doch hätte die dann mindestens sechsstellig sein müssen und eine Meldeauflage bei der Polizei seines Wohnortes, 3x in der Woche.
Hätte er allerdings seinen Wohnsitz im Ausland, wie viele Prominente, dann wäre es, angesichts seiner Vergangenheit, bei Haft geblieben.
Auch hätte ich das Urteil so verfasst, daß er die Kaution selber aufbringen muß und sein Sender dieses nicht "aus der Portokasse" darf.
Raab darf sich glücklich schätzen, hier bei uns zu leben. In anderen Rechtsordnungen wäre er ggfls. seine Zunge losgeworden.