Zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz wurde am Freitag Abend der TV-Moderator Stefan Raab verurteilt. Das Münchner Amtsgericht sah das Persönlichkeitsrecht der klagenden Mutter durch einen Gag verletzt, bei dem der Moderator in seiner ProSieben-Sendung
"TV total" die Frau aus Frankfurt am Main bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Schultüte im Arm gezeigt und kommentiert hatte: "Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser."
Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Richterin Karin Waldhauser betonte, dass das Persönlichkeitsrecht der Frau in diesem Fall höher zu bewerten sei als das Kunstfreiheitsgesetz. Zudem hätte Raab das Bild der Mutter nicht ohne deren Einwilligung zeigen dürfen. Die als Drogen-Dealerin verunglimpfte Frau hatte bereits in einem Zivilverfahren vor dem Berliner Landgericht versucht, 90.000 Euro Schmerzensgeld von Raab zu erstreiten, war damit aber gescheitert.
Der Anwalt des Moderators, der nicht selbst vor Gericht erscheinen musste, kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Bereits im vergangenen Dezember wurde der 38-jährige Raab wegen seiner Witze auf Kosten anderer Leute verurteilt. Damals musste er nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) an die minderjährige Lisa Loch 70.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er sie wegen ihres Familiennamens durch den Dreck gezogen hatte.
16.09.2005 - RS/Quelle: Spiegel Online/Yahoo! News/AFP