Dustin schrieb:
>
> Meckert über die GEZ, die ÖR, den Gesetzgeber, aber nicht
> über die armen Richter die dieses Urteil fällen mussten,
> obwohl sie genau wussten wie lächerlich es ist.
Ja? Sie mussten? Sat und Kabel (http://www.satundkabel.de/Article3475.html) schreibt hierzu, nicht ganz unwichtig:
"Aldi-Märkte in Baden-Württemberg müssten nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Gebühren zahlen, in Rheinland-Pfalz hatte das dortige Oberverwaltungsgericht dagegen entschieden
Gebühren seien dann fällig, wenn ein Gerät tatsächlich zum Empfang bereit gehalten werde, entschied vor wenigen Wochen das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz. Der Lebensmitteldiscounter biete sie nur zum Verkauf an. Es gebe keine Beratung und Vorführungen. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte damit vor Gericht keinen Erfolg (Az.: 12 A 10203/05.OVG)."