In Zukunft muss Aldi Süd als Verbrauchermarkt, der Rundfunk- und Fernsehgeräte anbietet - Rundfunkgebühren zahlen. Und zwar für Geräte als so genannte "stumme Empfänger".
Aldi hatte gegen einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks mit folgendem Argument geklagt: Die Kartons mit den TV- und Radiogeräten würden von den Verkäufern nicht geöffnet. Den Kunden würden die Geräte weder gezeigt noch vorgeführt.
Die Aldi-Klage wurde abgewiesen: Nach dem Rundfunkstaatsvertrag gelte die Gebührenpflicht für jeden, der ein Gerät zum Empfang bereithalte, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Gericht folgte damit der Auffassung des Hessischen Rundfunks: Es komme lediglich darauf an, dass ein Gerät für den Empfang benutzt werden könne. Pro Aldi muss aber nur für ein Gerät bezahlt werden ...
30.08.2005 Jutta Zniva/Quelle: handelsblatt.de