Zivilrechtlich kann er nicht wegen §185 StGB vorgehen, denn das ist wie der Name schon sagt Strafrecht.
Zivilrechtlich kann er auf Unterlassung oder Richtigstellung und eventuell Schadensersatz klagen, unter Grundlage des gültigen Presserechts des Landes (bei ZDF wohl vermutlich Rheinland-Pfalz). Das ist vollkommen unabhängig von der strafgesetzlichen Beurteilung.