Puri schrieb:
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> Zivilrechtlich kann er nicht wegen §185 StGB
> vorgehen, denn das ist wie der Name schon sagt
> Strafrecht.
>
> Zivilrechtlich kann er auf Unterlassung oder
> Richtigstellung und eventuell Schadensersatz
> klagen, unter Grundlage des gültigen Presserechts
> des Landes (bei ZDF wohl vermutlich
> Rheinland-Pfalz). Das ist vollkommen unabhängig
> von der strafgesetzlichen Beurteilung.
Es kommt immer darauf an, was du anwenden willst.
So falsch finde ich die Aussage nicht.