Nes schrieb:
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> Frau_Kruse schrieb:
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> > Nes schrieb:
> >
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>
> > -----
> > > kann man scherze
> > > machen über Kindesentführung , Mord und
> > > Vergewaltigung?
> >
> >
> > Ja.
>
> meine Frage lautet eigentlich:
>
> kann man Scherze machen über Kindesentführung,
> Kindermord und Kindervergewaltigung.
> jetzt antworte mal..
Ja.
Alles weitere dazu hat Knurpsel gesagt.
Im übrigen steht es jedem offen, sich bei der zuständigen Medienaufsicht zu beschweren und/oder bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Schlechter Geschmack stellt in der Bundesrepublik allerdings keinen Straftatbestand dar und der Freiheit der Kunst wird vom Bundesverfassungsgericht (bei dem solche Streitigkeiten letztlich landen könnten) erfahrungsgemäß hoher Rang eingeräumt.