Re: FAZ: Horst Tappert war bei der Waffen-SS
LouZipher schrieb:
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> Ich werde denen mal schreiben […]
Gute Idee, Lou, werde ich auch machen und das ZDF freundlich aber bestimmt fragen, ob sie schon mal vom Grundsatz "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) gehört haben. Der steht nämlich im engen Kontext mit dem Artikel 103 II GG, dem Artikel 6 II EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) sowie dem § 261 STPO. Und daran sollten sich wohl auch unsere Heuchler der öffentlich rechtlichen Gebührenverschwender halten können...
Gruß
Stahlnetz
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann