@Bart Simpson
So wie ich die Gesetzeslage kenne, wenn sie denn noch so gültig ist, kann man den Nachmamen auf Antrag ändern lassen, wenn er "anstössig" ist wie z. B. F..ck, V..ck, Schw..z u dgl. Bei einem Vornamen hat der Standesbeamte bei der Geburtsanzeige zu prüfen, ob der Vorname zulässig ist, (hier hat der Standesbeamte einen gewissen Spielraum, den der Eine oder Andere mehr oder weniger ausnutzt) nicht anstössig ist und das man beim Vornamen schon auf das Geschlecht des Namensträgers schliessen kann. Dieser wird dann ins Geburtenregister eingetragen und kann nicht mehr geändert werden. Um zum Thema zurückzukommen: Wie ich schon öfter zu diesem Thema schrieb: "Alle drinlassen"
4-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.01.13 12:57.