Leo schrieb:
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> Da das Statement mit der "nicht vorliegenden
> Straftat" vom Sender kam, ist Deine Vermutung
> schlicht falsch.
Wenn das so ist - was ich ehrlich nicht genau weiß - dann war es natürlich unverantwortlich von RTL2, die Sache nicht zu melden. Da gebe ich dir Recht.
> Welche unzureichende Gesetzeslage? Du kannst auch
> jetzt jeden Täter anzeigen, der sich in eindeutig
> sexueller Absicht einem Kind nähert. Nur jemanden
> unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in einen
> Chat zu verwickeln, schafft keinen hinreichenden
> Tatverdacht, sonst wäre Manipulatoren Tür und
> Tor geöffnet.
Ja schon klar, anzeigen kann ich alles und jeden. Es kommt aber darauf an, welches Urteil letztendlich gesprochen wird. Und da ist unsere Gesetzeslage eben nicht ausreichend wie ich finde. Hättest du die Sendung mal geschaut, wüsstest du das auch. In den USA ist das aber anders: Dort ist es bereits strafbar, von einer Person die noch nicht das Schutzalter überschritten hat, ODER VON DER MAN DAS GLAUBT, sexuelle Handlungen an sich oder ihr zu erbitten. Deswegen konnten die Leute, die dort in der Show erwischt wurden, auch verhaften werden und sind zu fairen Strafen verurteilt worden.
> Falsch. Wenn dieser Mann wirklich Kinder sexuell
> missbraucht (und da ist auch die nicht
> körperliche Form bereits strafbar), hätte er
> sofort angezeigt werden müssen und wäre
> entsprechend verurteilt worden.
Ich habe nichts anderes behauptet.
> RTL II bestraft
> einen Menschen dafür, was er eventuell getan
> hätte.
RTL2 bestraft überhaupt niemanden.
> Dein Argument lautet also: Wenn ein
> Mitarbeiter in einem Juweliergeschäft auf meine
> Frage in einem Internetchat, ob er für mich einen
> Diamanten stehlen würde, mit "Ja" antwortet,
> gehört er ins Gefängnis, egal, ob er in
> Wirklichkeit vor diesem Schritt zurückschrecken
> würde oder nicht. "Minority Report" lässt
> grüßen ...
Ganz falsch. Die Leute sollen ja nicht für das bestraft werden, was sie tun KÖNNTEN. Sie sollen dafür bestraft werden, von einem Kind sexuelle Leistungen bereits erbeten zu HABEN.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.10.10 21:38.