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Re: EM über Beamer im Hof
geschrieben von: S.AS Prinz Malko, 14.03.04 11:31
Du zahlst die GEZ-Gebühren um eine fernsehgerät zu besitzen, egal welches: beamer, Normalgerät.
Das aber hat nichts mit den Autorenrechten (GEMA) und "ausstrahlungsrechten" oder "kommerzieller Exploitation" zu tun.
Das heisst. Die Fernsehbilder, oder die Bilder, die du dir auf Video aufnimmst, kannst du im engsten Familien und Freundeskreis bei dir zu hause schauen.....

Anders aber das, was du vorhast. Du willst das Signal von ARD oder ZDF benutzen, um es öffentlich "weiterzuverbreiten". Das ist, soweit ich weiss, nicht ohne Sondergenehmigung erlaubt.
Solche Genehmigungen bekommen zum Beispiel Städte, wenn ihr Verein ein Finale spielt und das auf dem Marktplatz übertragen wird.
Aber auf dem bauernhof...?
Also, wenn dein Bier gratis ist, dann kannst du sagen, alle, die da wären, wären deine Eingeladenen, und es sei eine geschlossene Gesellschaft usw...dann mèsste es möglich sein.....
Aber einfach so, glaube kaum.....

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  EM über Beamer im Hof
blade_runner 13.03.04 14:29 1731 
  Re: EM über Beamer im Hof
S.AS Prinz Malko 14.03.04 11:31 735 
  Re: EM über Beamer im Hof
blade_runner 14.03.04 11:47 707 
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blade_runner 14.03.04 12:48 1036 


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