Nein, bist Du nicht. Das hängt davon ab, wieviel Du im Jahr verdienen wirst. Als Freiberufler bist Du nicht verpflichtet, Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen, die Rechnungen müssen aber dann einen entsprechenden Hinweis tragen (kein UsT-Ausweis nach §4 UStG). Umsatzsteuerpflicht besteht erst ab 17.500 Euro Umsatz im Jahr. Schau mal in die Paragraphen 4 und 19 UStG, dort steht, ab wann man umsatzsteuerpflichtig ist und wer umsatzsteuerpflichtig ist.
Du mußt aber auch das Einkommensteuerrecht beachten. Ggf. brauchst Du einen Gewerbeschein, hier aber bitte mal genau beim Finanzamt und beim Ordnungsamt nachfragen. Schau mal ins Einkommensteuergesetz, Paragraphen 1-6, dort erfährst Du, ob und wie Du Deine zukünftigen Umsätze einkommensteuerrechtlich melden mußt.