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Widerrufsmöglichkeit z.B. bei Versandhäusern -- ungerecht für den Anbieter?
Als Konsument finde ich die allgemeinen Widerrufsregelungen natürlich sehr praktisch. Wenn ich einen Artikel, der über 40 Euro kostet, innerhalb der Frist wieder zurücksende, bekomme ich sogar noch die Versandkosten für das Zurückschicken erstattet (bei einem Artikel, der weniger als 40 Euro kostet, müsste ich die Rücksendekosten tragen). Aber ist das nicht ungerecht für den Anbieter? Der macht ja sogar doppelt Minus, wenn er zweimal die Versandkosten zu tragen hat. Ehrlich gesagt habe ich ein schlechtes Gewissen, wenn ich das ausnutze... Theoretisch kann man so ja teure Geräte, die man evtl. nur einmal braucht, kostenlos für kurze Zeit "ausleihen", denn das Ausprobieren ist ja auch noch erlaubt. Was meint ihr? Der Kelte
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