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Re: Frage zum Gefängnisaufenthalt
Hallo zusammen! @ backfischbraut Nun, ich bin da kein Experte, aber soweit ich weiß, kommt man für Schulden per se nicht ins Gefängnis. Was wohl gemacht werden kann ist, daß, solltest Du Dich weigern, im Falle einer ergebnislosen Zwangsvollstreckung die eidesstattliche Versicherung abzugeben, Du in Haft genommen wirst, bis Du das Ding ordentlich und wahrheitsgemäß ausgefüllt hat. In diesem Fall kann Dich auch der Gerichtsvollzieher direkt mitnehmen. Wenn es sich bei den Schulden um Geldstrafen handelt (z.B. nicht bezahlte Tickets wegen falschen Parkens), dann kannst Du dafür auch in den Knast wandern. In dem Fall wärest Du aber schuldenfrei, wenn Du die komplette Strafe absitzt. Die Infos sind alle mit Vorsicht zu genießen, ich bin wie gesagt kein Fachmann. Auf bald! Theryn In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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