ich kann wirklich nur einigen raten, zu denken, bevor sie schreiben. und denken ist etwas anderes, als bei wikipedia nachzuschlagen.
wenn jemand einen stein von einer autobahnbrücke wirft und dabei billigend in kauf nimmt, daß ein anderer stirbt und er stirbt tatsächlich, dann ist das totschlag. wenn dann weiterhin bestimmte im gesetz klar definierte mordmerkmale ( habgier, ausnutzung einer durch wehrlosigkeit verursachten arglosigkeit, zur verdäckung einer straftat etc) hinzutrten, spricht das gesetz von mord.
so tragisch der hier bschriebener fall auch ist, es handelt sich hier um einen gefährlichen eingriff in den straßenverkehr in ( sofern es das gibt, habe ich jetzt nicht überprüft, in qualifizierter form) in tateinheit mit fahrlässiger körperverletzung, fahrlässiger tötung und allenfalls noch gefährlicher körperverletzung sachbeschädigung.
ich wehre mich hier nur dagegen, wie manche in ihrer empörung mit begriffen um sich werfen, von denen sie nichts verstehen.