tvforen.de - Die Fernsehdiskussionsforen
Die Fernseh-Diskussionsforen von
TV Wunschliste fernsehserien.de retro-tv
Startseite
Aktuelles Forum
Nostalgieecke
Film-Forum
Der Werbeblock
Zeichentrick-Forum
Ratgeber Technik
Sendeschluss!
Serien-Info:
Powered by wunschliste.de
Off Topic - Alles, was woanders nicht passt (auch ohne Fernsehbezug)
Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
geschrieben von: frodo_beutlin, 02.03.08 18:23
[www.zoll.de]

Richtmengen für den Reiseverkehr in der EG


Was ist bei der Einreise nach Deutschland und der Ausreise aus Deutschland zu beachten?

Mit Einführung des EG-Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb der EG weggefallen. Viele nationale Vorschriften wurden durch EG-einheitliche Regelungen ersetzt.

Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen.
Einreise nach Deutschland

Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten
nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren

* nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,
* weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
* keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

Tabakwaren*: Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg

Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter


Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren: Kaffee 10 kg

Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

Optionen: AntwortenZitieren
Betreff geschrieben von Datum/Zeit Zugriffe 
  Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
Eikem 02.03.08 18:13 751 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
frodo_beutlin 02.03.08 18:23 344 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
dvogel 02.03.08 18:55 347 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
Navida 02.03.08 18:59 330 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
dvogel 02.03.08 19:09 297 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
Eikem 02.03.08 19:10 312 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
dvogel 02.03.08 19:23 286 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
Lorbeer 02.03.08 19:13 313 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
dvogel 02.03.08 19:25 323 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
kleinbibo 02.03.08 23:58 293 
  Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
dvogel 03.03.08 00:17 310 


In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
Partnerseiten
Verantwortlich für den Inhalt der Forumsbeiträge ist der jeweilige Autor eines Beitrags.
Es gelten unsere Foren-Regeln | FAQ (Häufige Fragen)
Dieses Diskussionsforum basiert auf dem Phorum-System.