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Re: Alkohol aus dem Urlaub mitbringen
[www.zoll.de] Richtmengen für den Reiseverkehr in der EG Was ist bei der Einreise nach Deutschland und der Ausreise aus Deutschland zu beachten? Mit Einführung des EG-Binnenmarktes sind die Zollgrenzen innerhalb der EG weggefallen. Viele nationale Vorschriften wurden durch EG-einheitliche Regelungen ersetzt. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und teilweise bei Verboten und Beschränkungen gelten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen. Einreise nach Deutschland Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der EG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren * nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden, * weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind, * keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen. Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen: Tabakwaren*: Zigaretten 800 Stück Zigarillos 400 Stück Zigarren 200 Stück Rauchtabak 1 kg Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter Bier 110 Liter Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren: Kaffee 10 kg Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst, d.h. persönlich befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. Dieser Verdacht kann von Ihnen ausgeräumt werden, indem Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.
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