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Re: Großes Problem mit Spinnen
Lokomotive schrieb: > > Es gibt Allergien gegen Katzenhaare. > Auch bei Vermietern. Aber für gewöhnlich hat ein Vermieter in der Mieterwohnung auch gar nichts zu suchen. ;-) Ich habe mal ein bisschen gegoogelt. Es gibt Richter, die Katzen als Kleintiere ansehen (wie Vögel oder Fische) und sie somit nicht die Haltung verboten werden kann. Und speziell zum Allergie-Fall: "Vermieter klagt über Allergie. Katze kein Grund für Kündigung Kleintiere in der Wohnung sind erlaubt. Darüber klärte das Landgericht München I einen Vermieter auf, dessen Ehefrau an einer Tierhaar-Allergie litt. Harte Zeiten begannen für einen Mieter und dessen Katze, als der Wohnungseigentümer wechselte. Wegen der Allergie seiner Ehefrau bestand der Vermieter darauf, das im Mietvertrag verankerte Verbot der Tierhaltung einzuhalten. Als die Katze auch nach einer Abmahnung in der Wohnung blieb, kündigte der Vermieter seinem Mieter fristlos. Zu Unrecht, befand das Landgericht München I. Zum einen könne ein Vermieter die Haltung von Kleintieren, also auch von Katzen, nicht vertraglich verbieten. Sie sei grundsätzlich erlaubt. Zum anderen sei die Allergie nur vorgeschoben, weil der Vermieter selbst einen Hund halte. Angesichts dessen sei es nicht als grob missachtender bewusster Vertragsverstoß zu werten, wenn der Mieter die Katze behalten wolle. Im Übrigen lebe die Katze in einer abgeschlossenen Wohneinheit. Das Risiko, ihr zu begegnen, sei für die Allergikerin nicht größer als bei anderen Katzen. ( Az: 14S13615/98)" [www.haustiere-rechte.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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