Wie jetzt - der "Tatverdacht ist nicht ausreichend" ???
Da wird das Mädel festgehalten, verstümmelt, einer der kerle wird festgenommen (und sie wird ihn ja wohl wiedererkannt haben) und dann ist der "Tatverdacht" nicht ausreichend?
Ja, wann ist er das denn? Wenn der Typ mit dem messer über ihr steht, es ihr in den leib rammt und dann vielleicht noch dabei erwischt wird? Dann wär's aber kein Verdacht mehr, sondern erwiesene Straftat.
Mal ne Frage an die Rechtsexperten hier - Wann ist ein Tatverdacht ausreichend?
Eine Zeugenaussage scheint jedenfalls nicht ausreichend zu sein. Und die Herren Nazis lachen sich eins derweil und lassen sich als "Helden des Volkes" feiern. Ja, nur weiter so - da braucht sich niemand mehr zu wundern, wenn es hierzulande so wenig Zivilcourage gibt. Wenn man dafür noch bestraft wird...
Der Lonewolf Pete