>Waaaas !?! ZWEIMAL in der Woche!?!
Unglaublich! Das ist ja wohl ein klarer Verstoss gegen die Haager Landkriegsordnung!<
Ich zitiere:
Die Haager Landkriegsordnung enthält für Verstöße gegen die in ihr enthaltenen Regeln keine Festlegungen zu Sanktionen für Personen oder Personengruppen.