Na dann ... von Papagei zu Papagei: Es geht mir weiterhin darum, dass Einvernehmlichkeit schwer zu überprüfen ist, wenn das betroffene Kind zu unreif, zu verschüchtert oder zu beschämt ist. Was das Schweizer Modell angeht: Es würde im Fall Marco nicht greifen, weil die Differenz zwischen den beiden vier Jahre betrug. Aber selbst wenn: So wie es frühreife 12-Jährige gibt, gibt es folgerichtig auch frühreife 15-Jährige, die möglicherweise sexuell bereits sehr erfahren und körperlich weit entwickelt sind. Diese auf eine 12-Jährige losgelassen sind fast ebenso leicht in der Lage, Missbrauch zu betreiben (was die Münchner Schüler, auf die ich weiter oben verwiesen habe, vor wenigen Tagen bewiesen haben) wie ein Erwachsener. Was wäre in diesem Fall gewesen, wenn die betroffene 13-Jährige aus Angst vor weiterer Gewalt ausgesagt hätte, sie wäre mit den sexuellen Handlungen ihrer Mitschüler einverstanden gewesen? Dann hätte die Staatsanwaltschaft keine Handhabe zur weiteren Untersuchung, weil der Sex zwischen Kindern und Jugendlichen ansich straffrei ist. So aber wird wegen des Alters des betroffenen Mädchens eine Untersuchung angestellt. Die dient dem Schutz des Kindes. Was ist daran so falsch?