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Re: Wohnungssuchtipps für Berlin
Angesichts des neuesten BGH-Urteils kann ich nur empfehlen, auch bei Vertragsabschluß darauf zu achten, daß auch eventuelle Mieterhöhungen vertraglich festgelegt werden, damit man hinterher nicht "auf die Nase fällt". Hier ging es darum, daß der Mieter eine Wohnung günstig unter dem Mietspiegel mietete, dann aber nach 18 Monaten die Miete kräftig anzog, obwohl der Mietspiegel nicht anstieg. Geurteilt wurde, daß nicht nur bis zum Mietspiegel angehoben werden durfte, auch wenn der nicht stieg, sondern auch darüber hinaus, wenn ich das vorhin im Fernsehen richtig mitgehört habe. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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