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Re: Führerscheinentzug aufgrund von Nachtblindheit?
Die Überprüfung der Augen ist u.a. dann üblich, wenn man einen "Sonderführerschein" machen will: P-Schein, Gefahrgut, uam. Weiterhin müssen Personen ab einem Alter von 50 Jahren alle 5 Jahre ihren Führerschwein der Klasse 2 verlängern lassen und dabei wird die allgemeine Gesundheit und die Sehfähigkeit überprüft.
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