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Re: Wie soll bzw. kann man Verkehrsrowdys bzw. -rüpel belangen?
Hallöchen,
"Und sagt jetzt bloß nicht, ich dürfte gar nicht auf sowas mit Hupen und Lichthupe reagieren - soll bzw. muss ich das also im Endeffekt alles einfach so über mich ergehen lassen?" Nein darfst du nicht, Lichthupe ist eine Belästigung und Hupen darfst du nur um vor einer Gefahr zu warnen. Zudem hast du als Privatperson nicht das Recht irgendjemand zu erziehen. Du kannst dir das Kennzeichen melden und bei der Polizei eine Anzeige machen, ob und was dabei rumkommt kann ich dir allerdings nicht sagen und ohne Zeuge wird es auch schwer. Also laß dich nicht provozieren und rechne jederzeit mit der Dumm- und Frechheit der anderen. Gruß Tarja In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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