Wilderer schrieb:
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> faxe61 schrieb: (an Stahlnetz)
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> > Du scheinst nur deine eigene Missionierung zu
> > verfolgen.
>
> "Es gibt aus religiöser Sicht keine
> Rechtfertigung beim Sterben selbst Hand
> anzulegen."
> Das sagte gestern der Vorsitzende vom Zentralrat
> der Muslime, Ayman Mazyek.
> Ich denke, das verstehen alle - Muslime und
> Ungläubige.
Ja - da sind wir beim Glauben, (*...*), Wilderer.
Und das trifft auch auf viele andere Religionen und Sekten auch zu.
Muss sich die Gesetzgebung daran halten oder sollte man das nicht selber auch frei entscheiden können?
Und muss man es deswegen auch strafrechtlich verfolgen?
Das war mein Ausgangspunkt in dem Thread und eben auch: Was bedeutet die Verschärfungin in De jetzt genau.
Ich will keinem seinem Glauben absprechen - eng wird es nur dabei, wenn Sekten den medizinischen Eingriff ablehen. Aber, das ist ein ganz anderes Thema und gehört nicht hierher.
Der Tod und das Sterben ist eben etwas sehr persönliches. Hier geht eher um das Sterben.