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Re: Vorratsdatenspeicherung - mal wieder
Ja, genau deswegen schreibe ich ja es gibt keine Antwort auf "Wo zieht man die Grenze?".
Für jeden ist die Grenze irgendwo anders zwischen den Extremen. Und gerade bei einem Thema wie diesem hier ist das doch auch ganz offensichtlich, denn jeder hat einen anderen Umgang mit der Technik. Meine Mutter hat kein Handy und kein Internet, für sie ist das sicher kein Thema. Andere Leute benutzen ihren Computer nur zu Hause und telefonieren zweimal pro Woche, und wieder andere sind 24h online. Von den letzteren ließe sich damit problemlos ein komplettes Bewegungsprofil anfertigen, und natürlich wären solche Menschen von einer Vorratsdatenspeicherung deutlich betroffener als andere. Auch eben die Grenzen am Strafgesetzbuch zu ziehen ist nicht unbedingt der Allgemeinheit dienlich. Seiten wie Wikileaks wären in einer Vorratsspeicher-Datenwelt nicht möglich. Auch Deine Bedingungen kann Dir keiner garantieren. Selbst wenn man davon ausgeht dass der Staat alles in seiner Macht stehende tut um den Zugriff zu sichern, eine 100% Garantie dass man diese Daten in zwei Jahren nicht auf Wikileaks(!) findet kann Dir einfach keiner geben - es sei denn die Daten werden gar nicht erst erfasst. Deshalb gibt auch nicht ein "bißchen" Vorratsdatenspeicherung, entweder die Daten werden erfasst (und damit sämtliche Strukturen zum Auswerten geschaffen), oder nicht. Hier gibt es nur die beiden Extreme. Ob die Daten dann nach 5 Tagen, 6 Monaten oder 2 Jahren gelöscht werden ist dafür auch egal. Vor allem wenn dann in drei Jahren keiner mehr darüber redet und in einem Nebenantrag die Frist einfach weiter erhöht wird. Hier gilt einfach der Satz: "Wehret den Anfängen". In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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