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Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
geschrieben von: Kate, 15.09.14 00:05
Ich kann das sehr gut mit meinem Gewissen vereinbaren. Ich habe zwar noch keinen Bombenleger verteidigt, doch einige knifflige Fälle waren dabei. In Deutschland hat jeder das Recht auf einen Anwalt und das ist gut so. Bei meinen Fällen mit Jugendlichen zeigt sich diese Notwendigkeit sehr schnell.

Ein Anwalt hat die Aufgabe seinen Mandanten so zu verteidigen, dass es für ihn am besten ist. Schafft es ein Staatsanwalt die Schuld einwandfrei zu beweisen, hilft kein Verdrehen von Tatsachen. Es bleibt die Möglichkeit Gründe anzuführen, die eine Schuld mildern können.
Manchmal hat man das Pech, dass man eben schuldige Mandanten hat, die dennoch verlangen, dass der Anwalt auf Freispruch plädiert. Da gibt es durchaus die Möglichkeit das entsprechend zu formulieren: "Entgegen mein besseres Wissen..." oder "Auf ausdrücklichen Wunsch meines Mandanten..." sind da gängige Formulierungen.

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  Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Anonymer Teilnehmer 14.09.14 18:58 776 
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