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Re: Privater Verkauf auf Ebay mit Paypal
Das ist geregelt in der Käuferschutzrichtlinie 4.1 (" Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) ...") und in der Verkäuferschutzrichtlinie 4.
Bleibt die Frage ob das mit §447 BGB vereinbar ist. Ich fürchte schon. Durch die Einwilligung Paypal zu akzeptieren ist wohl schlichtweg kein Kaufvertrag mit dem Ebay-Käufer zustandegekommen. Vielmehr hast Du wohl einen Vertrag mit Paypal geschlossen (dieser sieht vor dass Du die Ware nach ihren Bedinungen verschickst und Du dafür das Geld erhältst), genau wie Dein Käufer einen Vertrag mit Paypal und nicht mit Dir hat. Endgültig klären ließe sich das nur gerichtlich. Aber wer hat schon Lust einen multinationalen Konzern zu verklagen, noch dazu wo die Chancen zu verlieren nicht zu vernachlässigen sind. Tatsächlich könntest Du Dich an die Verbraucherschutzzentrale wenden (Du bist hier ja nicht Verkäufer, sondern Kunde von Paypal). In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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