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Re: Frage zu ALG1
geschrieben von: SchirmCharmer, 12.06.14 16:40
Er hat also nicht "ausgesetzt", sondern ist gesperrt worden? Ob nach der Sperrfrist neu beantragt werden muss wüßte ich jetzt nicht, an der Höhe des ALG sollte sich aber nichts ändern, die Berechnungsgrundlage ist ja gleich geblieben. Allerdings zählt die Sperrfrist auch zum Bezugszeitraum. Er hat also ein Eigentor geschossen und auf eine mehr oder weniger große Summe verzichtet.

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