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Re: Neue Waschmaschine defekt-Fragen zu Garantie, Rückgaberecht usw.
-Gilt die zweijährige Garantie ab morgen auf die ausgetauschte Maschine?
Ja, bei Austauschgeräten gibt es ein höchstrichterliches Urteil vom BGH von 2004 das diesen Fall regelt: Zwar sind, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB - unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB mag das sogar die Regel sein. ([lexetius.com] [30]c). Die Frage ob das bei einem 10 Tage altem Gerät eine Rolle spielt sei mal dahingestellt :) -Habe ich Anspruch auf einen Preisnachlass auf Grund des Ausstellungsstückes? Nein. Es gibt niemals einen Anspruch auf Preisnachlass weil es ein Ausstellungsstück ist, es hängt ganz vom Zustand des Gerätes und der Kulanz des Verkäufers ab. Da davon auszugehen ist, dass eine ausgestellte Waschmaschine niemals in Betrieb war wären maximal optische Beeinträchtigungen Grund für eine Minderung. -Habe ich ein 14-tägiges Rückgaberecht ab morgen? Wie Al-Bundy schon erklärt hat: Es ist sehr unwahrscheinlich dass Dir der Händler ein solches Rückgaberecht eingeräumt hat. Und selbst wenn es ein Kauf nach Fernabsatzgesetz gewesen ist wäre es sehr fraglich ob die 14 Tage von Neuem beginnen. Da Du ja bereits 7 Tage Zeit hattest das Gerät in Augenschein zu nehmen würde die Frist wahrscheinlich ab Datum der Neulieferung einfach fortgesetzt, und es blieben noch 7 Tage übrig. Dazu gibt es aber keine Rechtssprechung, und wird es wahrscheinlich auch nie geben: Man kann bei einem Sachmangel ja einfach vom Rückgaberecht Gebrauch machen und das gleiche Gerät erneut bestellen. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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