tiramisusi schrieb:
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> kommt es zu gerichtlichen Prozessen, werden diese
> Dinge auch von Otto Normalverbraucher bekannt,
> also warum "Promiente" schützen?
Wenn der Tatbestand so schwerwiegend ist , das es zu einem Prozess kommt, lässt sich das sicher nicht vermeiden. Aber bis dahin gilt das Steuergeheimnis für Promis wie nicht Prominente .
Es geht nicht darum Prominenten einen besonderen Schutz zu gewähren, sondern lediglich die gleichen Rechte wie allen anderen auch.
Und wer als Beamter oder Angestellter einer Behörde gegen geltendes Recht verstößt , sollte von seinen Aufgaben entbunden werden !